
Spielordnung
Spielordnung
Regeln zum Golf Spielen auf der Golfanlage Schloss Lüdersburg
Spielordnung der GSL – Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co. KG
Die Spiel- und Benutzungsordnung unserer Golfanlage ist neben den Regeln des Deutschen Golfverbandes (DGV), der Wettspielordnung und der Vorgabenbestimmung, die organisatorische Voraussetzung, die für Spielberechtigte von der GSL und Gäste den allgemeinen Spielbetrieb regelt.
Die Gemeinschaft erfordert eine gegenseitige Rücksichtnahme auf dem Golfplatz. Neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette, deren strikte Einhaltung selbstverständlich ist, erfordert daher die gegenseitige Rücksicht-nahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler folgendes Verhalten, das in der nachfolgenden Spielordnung zusammengefasst ist:
1. Anmeldung / Startzeiten
Vor Antritt der Runde auf dem Platz ist eine Anmeldung an der Rezeption unerlässlich, ob mit oder ohne vorreservierter Startzeit. Der Check In für reservierte Startzeiten kann auch mit der PC Caddie App erfolgen. Startzeiten werden grundsätzlich für jeden Tag - bis zu 14 Tage im Voraus - für Spiel-berechtigte und Gäste vergeben. Die Reservierung einer Startzeit ist online über das Startzeitenreservierungssystem PC Caddie, telefonisch oder direkt vor Ort an der Golf Rezeption im ProShop möglich. Für die Reservierung ist der vollständige Name jedes Spielers anzugeben. Pro Tag kann eine Startzeit für 18 Loch reserviert werden. Weitere Runden können, nach Verfügbarkeit, nach der ersten Runde an der Rezeption gebucht werden. Bei Buchung eines Tagesgreenfees müssen die geplanten Runden vorab mit dem Caddymaster abgestimmt werden.
Bei Verhinderung sind die Mitarbeiter der Golf-Abteilung zu benachrichtigen. Wird ohne Anmeldung abgeschlagen oder die Startzeit unentschuldigt nicht eingehalten, kann dem Spieler die Erlaubnis auf Startzeitenreservierung befristet entzogen werden.
Aus dem Reservierungssystem wird automatisch bei Nichterscheinen zur gebuchten Startzeit an den gebuchten und nicht erschienenen Spieler eine E-Mail versandt. Bei mehr als 2-maligem unentschuldigtem Nichterscheinen zur gebuchten Startzeit wird der Spieler für einen Monat für das Reservierungssystem und somit für die Nutzung der Golfplätze gesperrt.
2. Platzerlaubnis
Das Spielen auf dem Platz ist Spielberechtigten und Gästen, denen mindestens eine Platzerlaubnis erteilt wurde und die ihren Clubbeitrag oder ihr Greenfee beglichen haben, gegen Vorlage eines gültigen DGV - Ausweises oder eines entsprechenden ausländischen Ausweises gestattet.
3. Sicherheit
Das Betreten und Benutzen der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Es wird vorausgesetzt, dass Mitglieder und Gäste über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
Das Spiel darf nur am ersten Abschlag begonnen werden. Abweichungen von dieser Regelung sind nur mit Zustimmung der dazu autorisierten Person (Platzaufsicht bzw. der Mitarbeiter an der Golfrezeption) gestattet.
Das Spielen während eines Gewitters oder eines sonstigen Unwetters ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet; es erfolgt bei Zuwiderhandlung auf eigene Gefahr. Spielunterbrechungen oder Spielabbruch eines Turniers wird mit drei langen Signaltönen bekannt gegeben. Bei Gewitterwarnung ertönt ein langer Signalton, zwei wiederholt kurze Signaltöne sind das Zeichen zu Wieder-aufnahme des Spiels. Im normalen Spielbetrieb gibt die GSL keine Warnsignale bei Gewittergefahr. Es bleibt dem Spieler selbst überlassen, ob er sein Spiel abbricht oder fortsetzt.
Das Betreten aller Wasserhindernisse und im Winter das Betreten von gefrorenen Wasserflächen ist aus Sicherheitsgründen verboten. Es erfolgt bei Zuwiderhandlung auf eigene Gefahr.
4. Spielgruppen, Durchspielen, Vorrecht und Spielgeschwindigkeit
Alle Spieler haben gleiche Rechte - wichtig ist vor allem, dass zügig gespielt wird und die nachfolgenden Flights nicht aufgehalten werden.
Die zulässige Rundenspielzeit für einen 4er-Flight sollte 4 1/2 Stunden nicht übersteigen.
Generell gilt das Durchspielrecht. Jede Partie, unabhängig ob Einzelspieler, 2er, 3er oder 4er Flight, sollte schneller spielende Partien durchspielen lassen.
Wenn die nachfolgende Gruppe offensichtlich schneller spielt, sollte man diese durchspielen lassen, insbesondere dann, wenn vor der voraus-spielenden Gruppe mindestens eine Spielbahn frei ist. Lässt die vordere Gruppe nicht durchspielen, begeht sie einen Verstoß gegen die Etikette.
Eine vorausspielende Gruppe darf nicht unter Druck gesetzt werden, indem Bälle hinter diese geschlagen werden, um sie dadurch zum Durchspielen aufzufordern. Ein solches Verhalten ist ebenso ein Verstoß gegen die Etikette.
Begleitpersonen dürfen nur mitgenommen werden, wenn dadurch das Spiel nicht gestört, verzögert oder behindert wird.
Kinder, die weder Handicap noch Platzerlaubnis besitzen, dürfen nur unter Aufsicht Erwachsener auf den Platz mitgenommen werden. Das Mitnehmen von Kleinkindern auf den Golfplatz, auch im Kinderwagen, ist wegen der Gefahr fliegender Bälle nicht erlaubt. In allen Fällen betreten Begleitpersonen den Golfplatz auf eigene Gefahr und Kinder unter voller Verantwortung ihrer erwachsenen Begleitpersonen.
5. Golfausrüstung
Jeder Spieler hat seine eigene Golfausrüstung mitzuführen, Leihschläger sind bei Bedarf im Golf ProShop erhältlich. Es wird Wert auf eine angemessene Kleidung auf dem Golfgelände und im Clubhaus / Restaurant gelegt.
Auf dem Platz ist das Golfspielen nur mit Softspikes oder Noppenschuhen sowie Turnschuhen erlaubt. Stahlspikes sind auf dem gesamten Golfgelände, als auch im Clubhaus / Restaurant nicht zugelassen.
6. Haustiere
Das Mitführen von Hunden ist auf den Golfplätzen, den Übungsanlagen und im Bereich der Gastronomie angeleint gestattet. Die Hundehalter sind aufgefordert, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner einzusammeln und adäquat zu entsorgen.
7. Platzpflege, Etikette
Bevor ein Spieler einen Bunker verlässt, hat er alle von ihm verursachten Löcher und Fußspuren sorgfältig zu beseitigen. Der Rechen hierzu sollte so an der Bunkerkante zurückgelegt werden, dass er das Spiel am wenigsten beeinträchtigt.
Ausgeschlagene Rasenstücke (Divots) sind sofort wieder einzusetzen und festzutreten. Dies gilt nicht auf den Abschlägen. Alle Beschädigungen des Grüns, insbesondere Pitchmarken, sind sorgfältig auszubessern - bitte bessern Sie auch Pitchmarken aus, die nicht von Ihnen stammen.
Gefährden Sie bitte keine Mitspieler durch Probeschwünge; diese sind nur in Spielrichtung gestattet und nicht in Richtung eines Mitspielers.
Trolleys und Golftaschen dürfen nicht im Vorgrünbereich und sollten immer in Richtung des nächsten Abschlags abgestellt werden. Mit Trolleys und Golfcarts darf nicht zwischen Grün und Grünbunker gefahren werden.
Die Fahnenstange soll, wenn sie herausgezogen wird, hingelegt und nicht fallengelassen werden.
Auf die zur Golfplatzpflege eingesetzten Greenkeeper ist zu achten - Platzpflege hat Vorrang.
Gäste bringen das Greenfee-Ticket bitte deutlich sichtbar am Golf-Bag an.
Es ist selbstverständlich, dass Papier oder sonstige Abfälle nicht auf der Golfanlage weggeworfen werden. Dies gilt insbesondere auch für Zigarettenkippen, Getränkeflaschen oder Dosen.
Die auf Wunsch zur Verfügung gestellten clubeigenen Handtücher dürfen nicht aus den Umkleideräumen entfernt werden.
8. Golfahrzeuge, Parkplatz
Für die Benutzung von Golffahrzeugen (Elektro-Carts, Golfroller o.ä.) gelten die im Mietvertrag und am Infoboard genannten Konditionen und Bedingungen. Auch für Carts gelten ansonsten die Etiketten- und Regelbestimmungen. Der Fahrer eines Elektro-Carts muss über 18 Jahre alt sein. Auf dem Parkplatz soll bitte mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Das Parken auf dem Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Für verirrte Bälle und deren Schäden an Fahrzeugen auf dem Parkplatz übernimmt die GSL keine Haftung. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
9. Driving Range, Übungsgelände, Trackman-Anlage
Bitte Rücksicht auf andere nehmen – Unterhaltungen und Telefonate auf dem Übungsgelände sollten leise geführt werden. Andere Spieler, die konzentriert üben möchten, dürfen nicht gestört werden. Kinder sollen sich nur auf dem Übungsgelände aufhalten, wenn Sie tatsächlich üben wollen.
Ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Nachbarn ist auf dem gesamten Übungsgelände unbedingt einzuhalten.
Mähroboter sind sensible Maschinen - Balleinschläge auf diese sind zu vermeiden.
Das Üben auf der Driving Range sollte nur von den markierten Abschlägen erfolgen. Das Üben auf dem hinteren gegenüberliegenden Teil der Driving Range ist nur nach Freigabe durch die Mitarbeiter „GOLF“ an der Rezeption gestattet. Bitte schlagen Sie von dort nicht mit Hölzern/Driver ab.
Beim Üben auf der linken Seite der Driving Range bitte aus Sicherheits-gründen darauf achten, dass die geschlagenen Bälle von links nicht auf Bahn 18 Lakes Course landen. Gleiches gilt für die rechte Seite der Driving Range bzgl. des Public Courses.
Das Putting Green ist für das Üben von Putts vorgesehen – auf der rechten Seite Richtung Bunker ist auch das Üben von kurzen flachen Chips erlaubt. Die Bunkergrüns sind grundsätzlich für das Üben von Bunkerschlägen vorgesehen,
Pitches über den Bunker sind mit einem Abstand bis zu einem Meter zum Bunker möglich, eventuell ausgeschlagene Divots sind wieder zurückzulegen.
Bei höheren und längeren Chips/Lobshots bitte nur auf das Pitchinggrün oder die Driving Range spielen/schlagen.
Zum Üben aller anderen Schläge steht die Teeline der Driving Range zur Verfügung.
Rangebälle dürfen nicht auf den Golfplätzen gespielt werden. Eine Zuwiderhandlung kann sofortigen Platzverweis und Spielverbot nach sich ziehen.
Das Sammeln von Rangebällen von der Driving Range ist nicht erlaubt. Die Mitnahme von Rangebällen ist Diebstahl und wird zur Anzeige gebracht.
Die Range-Ballkörbe sind nach dem Üben wieder an den dafür vorgesehenen Ort am Ballautomaten bzw. an die Hakenständer in der Nähe des Puttinggreens zurückzubringen.
Für die Trackman-Anlage ist eine Reservierung bis zu 8 Tage im Voraus online über PC Caddie, telefonisch oder direkt vor Ort an der Golf-Rezeption möglich. Reservierungen haben Vorrang gegenüber spontanen Belegungen. Wird die gebuchte Zeit bei Verhinderung nicht mindestens 34 Stunden vorher abgesagt kann der Betreiber auf Bezahlung der fälligen Gebühr bestehen.
Bitte beachten Sie diese Spielordnung, damit alle Spieler auf der Golfanlage Schloss Lüdersburg Freude am Golfspiel haben. Bei Verstößen gegen die Spielordnung kann die Geschäftsführung diese mit Platzverweis und/oder Spielverbot ahnden.
Änderungen dieser Spiel- und Benutzungsordnung werden am Info-Board im Clubhaus veröffentlicht und sind damit wirksam.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß auf unserer Golfanlage und stets ein „Schönes Spiel!“
Geschäftsführung – GSL Golfanlage Schloss Lüdersburg GmbH & Co. KG
Diese Spielordnung tritt zum 1.7.2025 in Kraft Stand: 31.05.2025